Wir sind für Sie da
Unsere Praxis bietet sozialzahnmedizinische Leistungen für Patientinnen und Patienten, die durch Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen (EL) finanziell unterstützt werden. Durch klar strukturierte Abläufe und eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden stellen wir sicher, dass notwendige Behandlungen durchgeführt werden können, ohne die finanzielle Situation der Betroffenen zusätzlich zu belasten.
Bei Patientinnen und Patienten, die durch die Sozialhilfe unterstützt werden, können die anfallenden Behandlungskosten direkt mit der zuständigen Sozialhilfebehörde abgerechnet werden. Überschreiten die Kosten einen definierten Betrag, muss vorab eine Kostengutsprache beim Sozialamt eingeholt werden.
Sozialhilfeempfänger sind verpflichtet, sich einmal jährlich einer Kontrolluntersuchung sowie einer professionellen Zahnreinigung zu unterziehen, um weiterhin Anspruch auf die vollständige Kostenübernahme zu behalten.
AHV/IV
Für AHV/IV-Bezüger mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) muss die Rechnung beim zuständigen Amt für Ergänzungsleistungen eingereicht werden. Übersteigen die Behandlungskosten einen festgelegten Betrag, ist im Vorfeld durch den behandelnden Zahnarzt eine Kostengutsprache beim Amt einzuholen. Die Behandlungen orientieren sich an den Richtlinien der Vereinigung der Kantonszahnärztinnen und Kantonszahnärzte und müssen einfach, wirtschaftlich sowie zweckmässig sein.


